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Aktuell liegt eine Störung bei uns vor. Die Details zur Störung finden Sie hier:
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Fragen zur Rechnung?
Damit Sie Ihre Rechnung schnell und einfach nachvollziehen können, finden Sie in unserer Rechnungserklärung eine übersichtliche Beschreibung aller wichtigen Positionen. Zusätzlich beantworten wir in unserem FAQ-Bereich die häufigsten Fragen rund um Verbrauch, Preisbestandteile, Abrechnung und Umzugsmeldung.
Quicklinks
Rechnungsstellung
Wie lese ich meine Stromrechnung? Erläuterungen zu den wichtigsten Positionen finden Sie hier.
Warum erhalte ich eine Akontorechnung?
Ihr Strom-, Gas- und Wasserzähler wird nur 1x im Jahr abgelesen. Damit Sie nicht den gesamten Betrag auf einmal bezahlen müssen, erhalten Sie drei Teilrechnungen, die sogenannten Akontorechnungen. Die Akontorechnungen basieren auf Ihrem Vorjahresverbrauch und berücksichtigt allfällige grössere Preisanpassungen.
Im Januar des Folgejahres erhalten Sie die definitive Jahresendabrechnung. Darauf wird der effektive Jahresverbrauch vom 1. Januar bis 31. Dezember basierend auf der Zählerablesung ausgewiesen. Nur die Differenz zwischen den Akontorechnungen und der Jahresendabrechnung wird Ihnen in Rechnung gestellt. Sollten die Kosten für den Verbrauch tiefer als die Akontorechnung ausfallen, erhalten Sie eine Gutschrift über den zu viel einbezahlten Betrag oder der Betrag wird automatisch auf den nächsten Rechnungen abgezogen.
Kann ich die Höhe der Akontorechnung frei wählen?
Die Akontorechnungen basieren auf dem Vorjahresverbrauch. Sie werden jedes Jahr automatisch an Ihr Verbrauchsverhalten angepasst.
Warum erhalte ich für den Strom keine Akontorechnung mehr?
Bei einem Grossteil unserer Kundinnen und Kunden ist zwischenzeitlich ein sogenannter Smart Meter zur Erfassung Ihres Stromverbrauchs installiert. Ihre Verbrauchsdaten werden täglich an uns übermittelt und stehen tagesaktuell zur Verfügung. Deshalb können diese Werte quartalsweise als effektive Verbrauchsabrechnung in Rechnung gestellt werden (analog Ihrer bisherigen Jahresendabrechnung). Falls Sie ebenfalls noch einen Gas- oder Wasserzähler haben, werden diese weiterhin durch die IBB-Mitarbeitende jährlich abgelesen und Sie erhalten zur effektiven Stromrechnung zusätzlich eine Akontorechnung für Gas und Wasser.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es bei der IBB?
Wie kann ich Rechnungen mit einem QR-Code bezahlen?
Rechnungen mit QR-Code können bequem per Smartphone oder E-Banking gescannt und direkt bezahlt werden. Ein Erklärvideo finden Sie auf der Webseite der Post.
Ich befinde mich in einem finanziellen Engpass. Was kann ich tun?
Bitte melden Sie sich so rasch wie möglich bei uns, damit wir gemeinsam eine passende Lösung finden können. Nutzen Sie dafür unser Onlineformular Ratenzahlung | Online Schalter | IBB Energie AG oder kontaktieren Sie uns telefonisch über die Kontaktdaten auf Ihrer Rechnung.
Ich ziehe um. Was muss ich tun?
Bitte melden Sie uns Ihren Umzug mindestens 10 Tage vorher. Wir nehmen Umzugsmeldungen aufgrund der Nachvollziehbarkeit nur schriftlich entgegen. Sie können uns die nötigen Angaben zu Ihrem Wohnungswechsel einfach online unter Umzug melden | Online Schalter | IBB Energie AG oder im IBB-Kundenportal mitteilen.
Ich bin vor zwei Monaten umgezogen. Können Sie dies rückwirkend korrigieren?
Ein Umzug muss spätestens 10 Tage im Voraus bei uns schriftlich gemeldet werden. Wir werden dann die Zählerstände zeitnah ablesen und Ihnen die Schlussrechnung zustellen. Eine rückwirkende Korrektur ist nicht möglich.
Warum erhalte ich weiterhin Rechnungen für meine alte Wohnung?
Wenn uns Ihr Umzug noch nicht gemeldet wurde, läuft der Stromvertrag weiterhin auf Ihren Namen. Deshalb erhalten Sie weiterhin Rechnungen für Ihre bisherige Wohnung.
Bitte melden Sie uns Ihren Umzug umgehend online unter Umzug melden | Online Schalter | IBB Energie AG oder im IBB-Kundenportal. Nach Eingang Ihrer Meldung lesen wir innert 10 Tagen den Zählerstand ab und erstellen die Schlussrechnung.
Bitte beachten Sie: Für den Stromverbrauch in Ihrer bisherigen Wohnung haften Sie so lange, bis wir Ihre Umzugsmeldung erhalten haben.
In meiner Miete sind bereits Nebenkosten inbegriffen. Warum erhalte ich eine zusätzliche Stromrechnung?
Normalerweise umfassen Nebenkosten die Aufwendungen für Heizung und Warmwasser sowie für den Strom in den allgemeinen Räumlichkeiten einer Überbauung. Von uns erhalten Sie die Rechnung für Ihre effektiv verbrauchte Energie Ihrer Wohnung.
Ihre Rechnung einfach erklärt
Hier finden Sie die Erläuterung der wichtigsten Rechnungspositionen.
Warum ist meine Energierechnung höher/tiefer als in den Vorjahren?
Es gibt mehrere Gründe, weshalb Ihre Energierechnung im Vergleich zu den Vorjahren höher oder tiefer ausfallen kann:
Veränderte Energiepreise
Die Energiepreise werden regelmässig anhand der Beschaffungspreise, dem Investitionsbedarf in die Infrastruktur sowie aufgrund neuer oder veränderter Steuern und Abgaben neu kalkuliert und an Sie weitergeben. Dies gilt sowohl für steigende als auch sinkende Kostenblöcke.
Verbrauchsmenge
Ihr individueller Energieverbrauch spielt eine zentrale Rolle. Sowohl Veränderungen im Heiz- oder Stromverbrauch, als auch beim allgemeinen Verbrauchsverhalten können sich spürbar auf die Jahresrechnung auswirken (z.B. Installation einer Elektroladestation, Wärmepumpen-Heizung, Pool, Saune, zusätzliche Personen im Haushalt, Installation einer Photovoltaikanlage).
Heizgradtage (witterungsbedingter Einfluss)
Ein wesentlicher Faktor ist die Witterung. Die sogenannten «Heizgradtage» geben Auskunft darüber, wie kalt eine Heizperiode war. In einem kälteren Jahr werden mehr Heizgradtage gemessen, was in der Regel zu einem höheren Heizenergieverbrauch führt. In einem milderen Jahr entsprechend zu einem tieferen Verbrauch.
Weitere Informationen zu den Heizgradtagen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Energie (BFE) oder beim Schweizer Hauseigentümerverband (Heizgradtage (HGT) - HEV Schweiz).
Seit wann gibt es keine preisliche Unterscheidung mehr von Hoch- und Schwachlast?
Wir haben anfangs 2026 einen Einheitspreis eingeführt, der Hochlast- und Schwachlastzeiten zwar weiterhin ausweist, jedoch zum gleichen Preis abrechnet. Damit wird die Grundlage für künftige Tarifmodelle wie saisonale oder dynamische Tarife geschaffen. Er bietet Ihnen jedoch den Vorteil, den Stromverbrauch unabhängig von der Tageszeit flexibel nach Ihren Bedürfnissen zu steuern.
Weshalb ist die eingespeiste Energie meiner Photovoltaikanlage auf meiner Rechnung nicht ersichtlich?
Die eingespeiste Energie wird Ihnen, ausser bei Kleinstanlagen bis 2 Kilowatt (z.B. Plug & Play), auf einer separaten Gutschriftsanzeige ausgewiesen und ausbezahlt.
Warum wird meine Wärmepumpe oder mein Elektroboiler zeitweise abgeschaltet?
Die kurzzeitigen Abschaltungen erfolgen nicht wegen eines Strommangels oder zu wenig Stromproduktion. Sie helfen vielmehr dabei, Verbrauchsspitzen im Stromnetz zu vermeiden und den Stromverbrauch gleichmässiger über den Tag zu verteilen.
Dadurch können wir zusätzliche Kosten für die Abdeckung von Lastspitzen reduzieren und einen sicheren, stabilen Netzbetrieb gewährleisten, wovon letztlich alle Kundinnen und Kunden profitieren.
Im Rahmen des Tarifs «BasisPlus» mit steuerbaren Anwendungen kann Ihre Anlage gemäss den geltenden Bestimmungen bis zu maximal vier Stunden pro Tag unterbrochen werden. Selbstverständlich achten wir darauf, dass Ihr Komfort dabei möglichst nicht beeinträchtigt wird. Als Ausgleich profitieren Kundinnen und Kunden gegenüber dem Standardtarif «Basis» von einer Preisermässigung.
Falls Sie Ihre Anlage, z. B. eine Wärmepumpe, künftig selbst flexibel nutzen möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit (z. B. per E-Mail an kundenberatung@ibbrugg.ch). In diesem Fall werden Sie in den Tarif «Basis» eingeteilt.
Welchen Vorteil habe ich durch den Tarif mit steuerbaren Anwendungen?
Wenn Sie den Tarif «BasisPlus» nutzen, erlauben Sie uns, Ihre abschaltbaren Anwendungen wie Wärmepumpen nach netz- und energiewirtschaftlichen Kriterien zu steuern. Als Ausgleich profitieren Sie gegenüber dem Standardtarif «Basis» von einer Preisermässigung.
Falls Sie Ihre Anlage künftig selbst flexibel steuern möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit (z. B. per E-Mail an kundenberatung@ibbrugg.ch). In diesem Fall werden Sie in den Tarif «Basis» eingeteilt.
Haben Sie Fragen? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Bei Fragen
Patrick Rizzo und sein Team