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Aktuell liegt eine Störung bei uns vor. Die Details zur Störung finden Sie hier:
Bis vor kurzem lag eine Störung bei uns vor.
Quicklinks
Sauber betriebene Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Luftqualität und damit zur Erhaltung unserer Gesundheit. In der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes ist festgelegt, dass Feuerungen alle zwei Jahre kontrolliert oder gemessen werden müssen.
Im Kanton Aargau gilt einheitlich das Vollzugsmodell 2: Wer im Besitz eines Gebäudes ist, entscheidet in freier Wahl, ob die Feuerungsanlage von einer berechtigten Person oder von den Kontrolleuren der Gemeinde überprüft werden soll. Berechtigt ist nur, wer in der kantonalen Zulassungsliste aufgeführt ist.
Die KFA (Koordinationsstelle Feuerungskontrolle des Kantons Aargau) hat die folgenden Aufgaben. Die IBB führt die KFA im Auftrag der Gemeinden des Kantons Aargau.