Feuerungskontrolle

Die Feuerungskontrolle ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung des Luftreinhaltungsgesetzes (LRV) im Kanton Aargau. Sie stellt sicher, dass Oel- und Gasfeuerungen regelmässig auf ihre Emissionswerte überprüft werden. Zuständig für die Organisation sind die Gemeinden, unterstützt von der Koordinationsstelle Feuerungskontrolle Aargau (KFA). Ziel ist der umweltgerechte Betrieb von Feuerungsanlagen und damit ein aktiver Beitrag zur Luftqualität und zum Gesundheitsschutz.

Quicklinks

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Amtliches Kontrollorgan

Das Luftreinhaltungsgesetz (LRV) schreibt vor, dass bei Feuerungsanlagen Oel alle zwei Jahre, bei Feuerungsanlagen Gas alle 4 Jahre eine Emissionsmessung durchgeführt werden muss.

Die Verantwortung über die turnusgemässe Durchführung obliegt den Gemeinden. Diese wählt für die Dauer einer Amtsperiode (4 Jahre) einen amtlichen Feuerungskontrolleur bzw. eine Mandatsstelle. Dem gewählten amtlichen Feuerungskontrolleur obliegen die administrative Verwaltung der Feuerungsanlagen, die Durchführung ausstehender Messungen in der Kontrollperiode, die Festlegung von Sanierungsfristen sowie die technische Beurteilung von Klagefällen bei Emissionen und Immissionen. 

Koordinationsstelle Feuerungskontrolle Aargau (KFA)

Erklärung zur Feuerungskontrolle

Sauber betriebene Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Luftqualität und damit zur Erhaltung unserer Gesundheit. In der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes ist festgelegt, dass Feuerungen alle zwei Jahre kontrolliert oder gemessen werden müssen.

Im Kanton Aargau gilt einheitlich das Vollzugsmodell 2: Wer im Besitz eines Gebäudes ist, entscheidet in freier Wahl, ob die Feuerungsanlage von einer berechtigten Person oder von den Kontrolleuren der Gemeinde überprüft werden soll. Berechtigt ist nur, wer in der kantonalen Zulassungsliste aufgeführt ist.

Aufgaben KFA

Die KFA (Koordinationsstelle Feuerungskontrolle des Kantons Aargau) hat die folgenden Aufgaben. Die IBB führt die KFA im Auftrag der Gemeinden des Kantons Aargau.

  • Herstellung und Druck der Vignetten und Rapportblöcke für die Feuerungskontrolle
  • Verkauf und Versand der Vignetten für das Servicegewerbe. Die Kosten pro Vignette betragen CHF 43.- (exkl. MwSt)
  • Abrechnung der Vignetten bzw. Auszahlung an die amtlichen Feuerungskontrolleure
  • Weiterleitung der Servicerapporte an die amtlichen Feuerungskontrolleure (Triage)
  • Die KFA hat keine Kontrollfunktionen über die Feuerungskontrollen. Es erfolgt weder eine formelle noch eine inhaltliche Kontrolle der Rapporte.

Ihre Ansprechspersonen

Haben Sie Fragen zur Feuerungskontrolle? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.
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Bei Fragen

Eugen Hauber und sein Team