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Wasser

Das kostbare Gut Wasser

Die Stadt Brugg mit ca. 14'000 Einwohnern liegt zentral im Wasserschloss der Schweiz. Die IBB versorgt das gesamte Stadtgebiet von Brugg (inkl. Schinznach-Bad, Umiken und Lauffohr) über ein Hauptleitungsnetz von annähernd 80 km mit Trinkwasser. 

Quicklinks

Häufig gestellte Fragen

Wie sinnvoll ist Wasser sparen?

Die Schweiz verfügt glücklicherweise über umfangreiche Wasserressourcen, so ist der Wasserbedarf an den meisten Orten gedeckt.

Beim Warmwasserverbrauch lohnt es sich, doppelt zu sparen zumal das Verhältnis des Warmwasserbedarfs zum Gesamtbedarf dem Faktor 4 entspricht! Sparen Sie Energie und Geld.

Tipps:

  • Warmwasser nur verwenden, wenn nötig: Geschirr vorspülen und Händewaschen kann man z.B. problemlos auch kalt
  • Geschirrspüler verwenden, anstatt von Hand abwaschen
  • Kurz duschen statt baden
  • Energieeffiziente Geräte einsetzen
  • Bei niedrigen Temperaturen waschen

Weitere Tipps

13.12.2022 PDF (231 KB)

AGB IBB Wasser AG

19.12.2023 PDF (113 KB)

Preisblatt Wasser für Privatkunden

19.12.2023 PDF (113 KB)

Preisblatt Wasser für Geschäftskunden

19.12.2023 PDF (116 KB)

Preisblatt Wasser Temporär

19.12.2023 PDF (128 KB)

Erschliessungskosten Wasser

Wasserproben

Überprüfung der Wasserqualität

Die Wasserqualität wird regelmässig durch das kantonale Amt für Verbraucherschutz überprüft. Alle untersuchten Wasserproben entsprechen ohne Einschränkungen den hygienisch-mikrobiologischen Anforderungen an das Trinkwasser gemäss der eidgenössischen Hygieneverordnung.

Härtegrad

Wasser wird in der Schweiz in 6 Härtestufen eingeteilt und in französischen Härtegraden (ºfH) angegeben. Das Trinkwasser in Brugg weist einen Härtegradbereich zwischen 25 – 32°fH auf und entspricht damit der Härtestufe «ziemlich hartes Wasser». 

 

Unter dem nachfolgenden link erhalten Sie neben der Härteskala wertvolle Informationen zum Thema «Tipps zu Kalkablagerungen» und zur richtigen Waschmitteldosierung:  Informationen von SVGW.

Nitrat

Nitrat ist ein Indikator, der aussagt wie stark das Trinkwasser durch die Landwirtschaft beeinflusst wird. Trinkwasser wird engmaschig auf Nitrateinträge kontrolliert. Der Höchstwert liegt bei 40mg/l und wird durch die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) des Bundes vorgegeben. 

 

In der Gewässerschutzverordnung (GSchV) des Bundes werden zusätzliche Anforderungen betreffend Nitrat im Grundwasser, welches als Trinkwasser genutzt wird, gestellt. Hier gilt ein Wert (Qualitätsziel) von 25 mg/l. Die IBB hat technische und betriebliche Vorkehrungen getroffen und hält das angestrebte Qualitätsziel ein.

PFAS

Die PFAS Proben in Brugg und Schinznach-Bad vom Oktober 2023 ergaben einen einwandfreien Befund und entsprechen nach dem heutigem Kenntnisstand auch der in der EU geltenden Trinkwasseranforderungen.

Chlorothalonil

Der Wirkstoff Chlorothalonil ist in Pflanzenschutzmitteln gegen Pilzbefall enthalten. Seit 2020 ist er in der Schweiz verboten. 

  • Abbauprodukt Chlorothalonilsulfonsäure R417888: Chlorothalonil durchläuft im Boden zahlreiche Abbauschritte. Beim Hauptabbauweg entsteht in einer ersten Abbaustufe Chlorothalonilsulfonsäure. 
  • Abbauprodukt Metabolit R471811: Im darauffolgenden Abbauschritt der Chlorothalonilsulfonsäure entsteht die Substanz R471811. 

Das kantonale Amt für Verbraucherschutz hat am 15. Februar 2021 den Höchstwert der beiden Metaboliten von mehr als 0.1 Mikrogramm pro Liter (>0.1 µg/L) ausgesetzt. Wir führen eine regelmässige Überwachung dieser Werte im Rahmen der üblichen Kontrollen weiterhin durch.

Chlorothalonil-Werte

26. Januar 2023 Metabolit R417888 Metabolit R471811
GWP Badschachen <0.02 µg/l 0.12 µg/l
GWP Vorhard nach Mischung 0.087 µg/l 0.32 µg/l
GWP Nidermatt <0.02 µg/l 0.083 µg/l
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Brugger Quell- und Grundwasser

Trinkwasserqualität im Versorgungsgebiet

Durch ständige Überwachung und den Unterhalt von Wasserfassungen, Reservoiren und Pumpwerken sorgen wir dafür, dass die Qualität von der Natur bis zum Wasserhahn die gleiche bleibt. 

Begleiten Sie Marie-Therese Bohni, Laborantin beim Kantonalen Amt für Verbraucherschutz bei einer der regelmässigen Wasserentnahmen.

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