Vollzugsmodell
Im Kanton Aargau gilt das Vollzugsmodell 2. Messungen, die vom Servicegewerbe durchgeführt werden, sind vignettenpflichtig.
Privatkunde
Geschäftskunde
Dienstleistungen
Feuerungskontrolle (Feuko) von Gas- und Ölheizungen
Das Luftreinhaltungsgesetz (LRV) schreibt vor, dass bei Feuerungsanlagen alle zwei Jahre eine Emissionsmessung durchgeführt werden muss. Diese Kontrolle ist in der LRV geregelt.
Anforderungen an Feuerungsanlagen im Kanton Aargau
Vollzugsmodell
Im Kanton Aargau gilt das Vollzugsmodell 2. Messungen, die vom Servicegewerbe durchgeführt werden, sind vignettenpflichtig.
Amtliches Kontrollorgan in Gemeinden
Die Verantwortung über die turnusgemässe Durchführung obliegt den Gemeinden. Diese wählt für die Dauer einer Amtsperiode (4 Jahre) einen amtlichen Feuerungskontrolleur bzw. eine Mandatsstelle.
Dem gewählten amtlichen Feuerungskontrolleur obliegen die administrative Verwaltung der Feuerungsanlagen, die Festlegung des Kontrollturnus', die Durchführung ausstehender Messungen am Ende der Kontrollperiode, die Festlegung von Sanierungsfristen sowie die technische Beurteilung von Klagefällen bei Emissionen und Immissionen.
Die Verfügung von Sanierungen hingegen wird ausschliesslich durch den Gemeinderat erlassen.