Postadresse der Koordinationsstelle KFA:
Koordinationsstelle Feuerungskontrolle Aargau
Gaswerkstrasse 5
5200 Brugg
Rechnungsadresse der Koordinationsstelle KFA
IBB Energie AG
Gaswerkstrasse 5
5200 Brugg
Privatkunde
Geschäftskunde
Dienstleistungen
Erklärung zur Feuerungskontrolle
Sauber betriebene Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Luftqualität und damit zur Erhaltung unserer Gesundheit. In der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes ist festgelegt, dass Feuerungen alle zwei Jahre kontrolliert oder gemessen werden müssen.
Im Kanton Aargau gilt einheitlich das Vollzugsmodell 2: Wer im Besitz eines Gebäudes ist, entscheidet in freier Wahl, ob die Feuerungsanlage von einer berechtigten Person oder von den Kontrolleuren der Gemeinde überprüft werden soll. Berechtigt ist nur, wer in der kantonalen Zulassungsliste aufgeführt ist.
Anforderungen an Feuerungsanlagen im Kanton Aargau
Aufgaben KFA
Die KFA (Koordinationsstelle Feuerungskontrolle des Kantons Aargau) hat die folgenden Aufgaben. Die IBB führt die KFA im Auftrag der Gemeinden des Kantons Aargau.
Postadresse der Koordinationsstelle KFA:
Koordinationsstelle Feuerungskontrolle Aargau
Gaswerkstrasse 5
5200 Brugg
Rechnungsadresse der Koordinationsstelle KFA
IBB Energie AG
Gaswerkstrasse 5
5200 Brugg