Häufig gestellte Fragen
Im FAQ finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen rund um die Rechnungstellung.
Ihr Strom-, Gas- und Wasserzähler wird nur 1x im Jahr abgelesen. Damit Sie nicht den gesamten Betrag auf einmal bezahlen müssen, erhalten Sie 3 Teilrechnungen, die sogenannten Akontorechnungen. Die Akontorechnungen basieren auf dem Vorjahresverbrauch.
Im Februar des Folgejahres erhalten Sie die definitive Jahresendabrechnung. Darauf wird der gesamte Jahresverbrauch vom 1. Januar bis 31. Dezember ausgewiesen. Nur die Differenz zwischen den Akontorechnungen und der Jahresendabrechnung wird Ihnen in Rechnung gestellt. Sollte die Kosten für den Verbrauch tiefer als die Akontorechnung ausfallen, erhalten Sie eine Gutschrift über den zu viel einbezahlten Betrag oder der Betrag wird automatisch auf den nächsten Rechnungen abgezogen.
Die Beträge sind aus technischen Gründen nicht frei wählbar.
In den Nebenkosten sind die Heiz- und Wasserkosten sowie Strom für die Gemeinschaftsräumlichkeiten einberechnet. Von der IBB erhalten Sie die Rechnung für die effektiv verbrauchte Energie Ihrer Wohnung / Liegenschaft.
Seit 2001 ist die IBB ein eigenständiges Unternehmen. Die Kundendaten sind nicht mit den Daten der Gemeindeverwaltungen vernetzt.
Die IBB bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten an:
- Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR) auf Papier oder E-Mail
- eBill (E-Rechnung)
Erklärung der wichtigsten Positionen finden Sie hier.