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Bis vor kurzem lag eine Störung bei uns vor.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Quicklinks
Als Betreiberin oder Betreiber einer Photovoltaikanlage produzieren Sie auf Ihrem Dach nachhaltigen Solarstrom. Den nicht selbst verbrauchten Teil können Sie an Nachbarschaft oder andere Teilnehmende in Ihrer Gemeinde verkaufen.
Endkundinnen und Endkunden profitieren wiederum von lokal erzeugtem Solarstrom. Reicht die Produktion einmal nicht aus, wird der Bedarf wie gewohnt über das IBB-Stromnetz gedeckt.
Voraussetzungen für die Gründung einer LEG
Für Produzentinnen und Produzenten
Für Endkonsumentinnen und Endkonsumenten
Gemeinsame Vorteile
Häufige Fragen zur
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft.
Ab wann kann eine LEG gegründet werden?
Eine LEG kann ab dem 1. Januar 2026 gegründet werden. Die nötigen Strukturen werden innerhalb von rund drei Monaten eingerichtet, sodass frühestens ab dem 1. April 2026 lokal produzierter Strom innerhalb der LEG ausgetauscht werden kann.
Wer kann an einer LEG teilnehmen?
Wie erfolgt die Abrechnung?
Der Stromverbrauch und die Stromproduktion werden mittels Smart Meter erfasst. Die LEG-Gemeinschaft kann selbst entscheiden, ob sie die Rechnungsstellung für den innerhalb der LEG bezogenen Strom eigenständig übernimmt oder diese an einen Dienstleister wie die IBB überträgt.
Wie ist der Netzzugang geregelt?
Der Strom kann über das öffentliche Netz transportiert werden; ein Netzzugang im Sinne des Stromversorgungsgesetzes ist dafür nicht erforderlich. Die Kundinnen und Kunden bleiben – sofern sie keinen Netzzugang beantragen – weiterhin in der Grundversorgung der IBB.
Müssen Teilnehmende eine eigene Solaranlage haben?
Nein. Endkundinnen und -kunden können auch ohne eigene Solaranlage an einer LEG teilnehmen, sofern innerhalb der LEG genügend lokal erzeugter Strom vorhanden ist.
Was ist der Unterschied zwischen EigenverbrauchPlus/ZEV der IBB und einer LEG?
Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass beim EigenverbrauchPlus und beim Zusammenschluss Eigenverbrauch (ZEV) für den bezogenen Solarstrom keine Netzentgelte und keine Abgaben anfallen. Bei einer LEG hingegen gibt es eine Ermässigung auf das Netzentgelt des Solarstroms.
Grundsätzlich empfehlen wir Stromproduzentinnen und -produzenten, zur Steigerung der Rentabilität ihrer PV-Anlage zuerst den Eigenverbrauch direkt am Standort zu erhöhen – beispielsweise durch die Steuerung, das E-Auto oder die Wärmepumpe dann zu betreiben, wenn Solarstrom produziert wird. Erst danach sollte eine EigenverbrauchPlus-Lösung geprüft oder eine Teilnahme an einer LEG in Betracht gezogen werden.
Als LEG-Stromproduzentin oder -produzent liefern Sie Ihren Solarstrom möglichst an die LEG-Teilnehmenden. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist, wofür Sie eine Vergütung erhalten:
Wir übernehmen die Abrechnung sowohl gegenüber den Endkundinnen und -kunden als auch der LEG für ihre Stromproduktion.
Nutzen Sie Fördergelder des Bundes für den Bau Ihrer Photovoltaikanlage und profitieren Sie von zusätzlichen finanziellen Vorteilen. Mehr Informationen finden Sie bei der Pronovo AG.
Haben Sie Fragen? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.