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Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Gemeinsam Energie neu denken – lokal, nachhaltig und zukunftsorientiert

Als Stromproduzentin oder Stromproduzent können Sie die Energiezukunft Ihrer Region aktiv und nachhaltig mitgestalten. Die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) bietet Ihnen die Möglichkeit, erneuerbare Energie direkt in Ihrer Gemeinde zu produzieren, zu teilen und zu nutzen.

Von einer LEG profitieren sowohl Produzentinnen und Produzenten als auch Endkundinnen, Endkunden und Betreiber von Speichersystemen. Lokal erzeugte Elektrizität kann über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer ganzen Gemeinde ausgetauscht werden.

Quicklinks

Wie funktioniert eine LEG?

Als Betreiberin oder Betreiber einer Photovoltaikanlage produzieren Sie auf Ihrem Dach nachhaltigen Solarstrom. Den nicht selbst verbrauchten Teil können Sie an Nachbarschaft oder andere Teilnehmende in Ihrer Gemeinde verkaufen.

Endkundinnen und Endkunden profitieren wiederum von lokal erzeugtem Solarstrom. Reicht die Produktion einmal nicht aus, wird der Bedarf wie gewohnt über das IBB-Stromnetz gedeckt.

 

Voraussetzungen für die Gründung einer LEG

  • Alle Teilnehmenden befinden sich im selben Gemeindegebiet und haben denselben Verteilnetzbetreiber.
  • Mindestens ein Mitglied bringt eine Produktionsanlage mit erneuerbarer Energie in die LEG (z. B. Photovoltaikanlage).
  • Die Produktionsanlagen haben mindestens einen Leistungsanteil von 5 Prozent der gesamten Anschlussleistung aller Teilnehmenden.
  • Sämtliche Teilnehmenden befinden sich auf derselben Netzebene.

Vorteile einer LEG

Für Produzentinnen und Produzenten

  • Höhere Rentabilität der Photovoltaikanlage: Durch den direkten Verkauf von Solarstrom innerhalb der LEG erzielen Produzentinnen und Produzenten bessere Vergütungen als bei einer Rücklieferung ins öffentliche Netz.
  • Direkte Vermarktung statt Überschussabgabe: Der lokal erzeugte Strom kann zu fairen Konditionen an die Endkundschaft weitergegeben werden, was die Wirtschaftlichkeit der Anlage langfristig steigert.
  • Stärkung der lokalen Energieversorgung: Produzentinnen und Produzenten leisten einen aktiven Beitrag zu einer nachhaltigen, dezentralen Energiezukunft.

 

Für Endkonsumentinnen und Endkonsumenten

  • Günstiger lokaler Sonnenstrom: LEG-Mitglieder beziehen Strom direkt aus ihrer Region – meist günstiger als der Standardtarif.
  • Reduzierte Netznutzungskosten: Für LEG-Strom fallen reduzierte Netznutzungsgebühren an, was sich positiv auf die Stromkosten auswirkt.
  • Transparente und nachhaltige Versorgung: Endkonsumentinnen und Endkonsumenten wissen, woher ihr Strom kommt, und unterstützen gleichzeitig die Produktion lokaler erneuerbarer Energie

Gemeinsame Vorteile

  • Lokale Wertschöpfung: Das Geld bleibt in der Region und fördert lokale Energieprojekte.
  • Mehr Unabhängigkeit: Die Gemeinschaft stärkt die lokale Energieautonomie und reduziert die Abhängigkeit vom übergeordneten Strommarkt.
  • Beitrag zur Energiewende: Jede LEG unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energie und trägt aktiv zur CO₂-Reduktion bei.
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Wie weiter?

Starten Sie jetzt Ihre lokale Energiezukunft

Sie möchten eine LEG gründen oder haben Fragen zur optimalen Nutzung von lokal erzeugtem Solarstrom? Wir unterstützen Sie mit passenden Lösungen und begleiten Sie von der Planung bis zur Abrechnung.

Häufige Fragen zur

LEG

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft.

Ab wann kann eine LEG gegründet werden?

Eine LEG kann ab dem 1. Januar 2026 gegründet werden. Die nötigen Strukturen werden innerhalb von rund drei Monaten eingerichtet, sodass frühestens ab dem 1. April 2026 lokal produzierter Strom innerhalb der LEG ausgetauscht werden kann.

Wer kann an einer LEG teilnehmen?

  • Endkonsumentinnen und -konsumenten – egal ob Privat- oder Geschäftskunden
  • Produzentinnen und Produzenten von erneuerbarer Energie
  • Speicherbetreiber

Wie erfolgt die Abrechnung?

Der Stromverbrauch und die Stromproduktion werden mittels Smart Meter erfasst. Die LEG-Gemeinschaft kann selbst entscheiden, ob sie die Rechnungsstellung für den innerhalb der LEG bezogenen Strom eigenständig übernimmt oder diese an einen Dienstleister wie die IBB überträgt.

Wie ist der Netzzugang geregelt?

Der Strom kann über das öffentliche Netz transportiert werden; ein Netzzugang im Sinne des Stromversorgungsgesetzes ist dafür nicht erforderlich. Die Kundinnen und Kunden bleiben – sofern sie keinen Netzzugang beantragen – weiterhin in der Grundversorgung der IBB.

Müssen Teilnehmende eine eigene Solaranlage haben?

Nein. Endkundinnen und -kunden können auch ohne eigene Solaranlage an einer LEG teilnehmen, sofern innerhalb der LEG genügend lokal erzeugter Strom vorhanden ist.

Was ist der Unterschied zwischen EigenverbrauchPlus/ZEV der IBB und einer LEG?

Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass beim EigenverbrauchPlus und beim Zusammenschluss Eigenverbrauch (ZEV) für den bezogenen Solarstrom keine Netzentgelte und keine Abgaben anfallen. Bei einer LEG hingegen gibt es eine Ermässigung auf das Netzentgelt des Solarstroms.

Grundsätzlich empfehlen wir Stromproduzentinnen und -produzenten, zur Steigerung der Rentabilität ihrer PV-Anlage zuerst den Eigenverbrauch direkt am Standort zu erhöhen – beispielsweise durch die Steuerung, das E-Auto oder die Wärmepumpe dann zu betreiben, wenn Solarstrom produziert wird. Erst danach sollte eine EigenverbrauchPlus-Lösung geprüft oder eine Teilnahme an einer LEG in Betracht gezogen werden.

Preise und Vergütungen

Als LEG-Stromproduzentin oder -produzent liefern Sie Ihren Solarstrom möglichst an die LEG-Teilnehmenden. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist, wofür Sie eine Vergütung erhalten:

  • Vergütung für eingespeisten Strom: Es gilt das Preisblatt für Stromproduktion (Abnahmevergütung).
  • Vergütung für innerhalb der LEG verkauften Solarstrom: Wird individuell innerhalb der LEG-Gemeinschaft vereinbart.

Wir übernehmen die Abrechnung sowohl gegenüber den Endkundinnen und -kunden als auch der LEG für ihre Stromproduktion.

 

Fördergelder für Ihre PV-Anlage

Nutzen Sie Fördergelder des Bundes für den Bau Ihrer Photovoltaikanlage und profitieren Sie von zusätzlichen finanziellen Vorteilen. Mehr Informationen finden Sie bei der Pronovo AG.

11.12.2025 PDF

Abnahmevergütung für Stromproduktion 2026

29.08.2024 PDF

Vergütung für Stromproduzenten kleiner 30 kW - 2025

29.08.2024 PDF

Vergütung für Stromproduzenten ab 30 kW - 2025

11.12.2025 PDF

Technisches Anschlussgesuch (TAG)

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Weitere Lösungen

EigenverbrauchPlus als Alternative

Zusätzlich zu einem ZEV oder einer LEG bieten wir unseren Kundinnen und Kunden aus unserem Stromnetzgebiet eine weitere Lösung zur Nutzung von selbst produziertem Strom an. Diese ist speziell für Mehrfamilienhäuser und Gewerbebetriebe geeignet.

Ihre Ansprechpersonen

Haben Sie Fragen? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

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Bei allgemeinen Fragen

Patrick Rizzo und sein Team