INSTALLATIONSANZEIGEN UND ANSCHLUSSGESUCHE
FÜR ELEKTRO-INSTALLATIONEN
Gesetzliche Vorgaben:
FÜR ERDGAS-INSTALLATIONEN
Für beide Anschlüsse benötigen wir folgende Installationsanzeigen:
Bitte beachten:
- Jede Änderung einer Feuerungsanlage ist dem für die Gemeinde zuständigen Brandschutzbeauftragten zu melden.
- Installationsanzeigen müssen auch für generelle Änderungen an gasführenden Installationen oder Ersatz von Gasheizungen, Gasapparaten (Kochherde, Durchlauferhitzer, usw.…) eingegeben werden.