IBB - Der Anschluss ans Leben 
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Liberalisierte Feuerungskontrolle
Im Kanton Aargau sind die Gemeinden für die Durchführung der Feuerungskontrolle verantwortlich. Der Ablauf ist in der Weisung vom 1. Januar 2009 geregelt.
Die Abwicklung wird an den jeweils amtlich gewählten Feuerungskontroller delegiert. Servicefirmen, welche durch messberechtigte Personen im Kanton Messungen durchführen, müssen die Kontrollen dem zuständigen Feuerungskontrolleur melden. Die dabei entstehenden administrativen Kosten werden mit einer entsprechenden Vignette abgegolten. >KFA
Die IBB Erdgas AG ist in nachfolgenden Gemeinden für die amtliche Feuerungskontrolle zuständig:
Gas + Öl Birr / Brugg
Gas Brunegg / Hausen / Mägenwil / Rüfenach (Vorderrein)
Lupfig / Scherz / Umiken / Unterbözberg / Windisch
Öl Riniken
Liste der amtlichen Feuerungskontrolleure mit Angaben über die Fälligkeit der Feuerungskontrolle in den Gemeinden des Kanton Aargau.