Liberalisierte Feuerungskontrolle

Im Kanton Aargau sind die Gemeinden für die Durchführung der Feuerungskontrolle verantwortlich. Der Ablauf ist in der Weisung vom 1. Januar 2009 geregelt.

 

Die Abwicklung wird an den jeweils amtlich gewählten Feuerungskontroller delegiert. Servicefirmen, welche durch messberechtigte Personen im Kanton Messungen durchführen, müssen die Kontrollen dem zuständigen Feuerungskontrolleur melden. Die dabei entstehenden administrativen Kosten werden mit einer entsprechenden Vignette abgegolten. >KFA

 

Die IBB Erdgas AG ist in nachfolgenden Gemeinden für die amtliche Feuerungskontrolle zuständig:

 

 

Gas + Öl   Birr / Brugg

Gas          Brunegg / Hausen / Mägenwil / Rüfenach (Vorderrein)

                Lupfig / Scherz / Umiken / Unterbözberg / Windisch

Öl             Riniken

 

Liste der amtlichen Feuerungskontrolleure mit Angaben über die Fälligkeit der Feuerungskontrolle in den Gemeinden des Kanton Aargau.